SEITE: 196 -- - Data: Schornsteinfegermeister & Gebäudeenergieberater HWK & Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676

Energieausweise

27.04.2024 06:37 Uhrvon Wolfgang Heister

 

Seit 2009 ist der Energieausweis Pflicht. Dieser Ausweis gibt Aufschluss über den Energiebedarf Ihres Gebäudes. Während fast jeder den Durchschnittsverbrauch seines Pkw beziffern kann, fehlte diese Information bisher bei Wohngebäuden. Der Energieausweis gehört nunmehr zum Gebäude dazu und gibt beim Mieten oder Kauf wichtige Informationen über die später zu erwartenden Verbrauchsmengen. Aber auch für den Hauseigentümer ist der Energieausweis eine nützliche Sache zum einen um Informationen über den Verbrauch seines Hauses oder für die Vorausberechnung von Mietnebenkosten zu erhalten.

Energieausweis

Der dena Energieausweis.

Der Energieausweis bleibt nach der Ausstellung 10 Jahre gültig. Die Deutsche Energie Agentur dena hat alle Anforderungen übersichtlich dargestellt, um den energetischen Ausgangszustand des Gebäudes zu erfassen. Mit diesen Informationen wird der Energieverbrauch des Gebäudes sehr transparent.

vorteile

Interesse?

Wir betreuen Sie gerne, wenn es um eine Erstellung eines Energieausweises für Ihr Gebäude geht. Viele der notwendigen Angaben haben wir bereits in unseren Unterlagen gespeichert somit müssen wir diese nicht erneut aufnehmen *. Wir, Ihr Gebäude-Energieberater aus dem Schornsteinfegerhandwerk, kennen Ihre Heizungsanlage und Ihre Gebäude durch seine Überprüfungs-, Mess- und Reinigungsarbeiten wie kein anderer. Deshalb können wird sie kompetent, vertrauenswürdig und produktunabhängig beraten.

* Sie sparen eine gute Stunde Arbeitszeit dadurch, dass wir einen Teil dieser Daten bereits erfasst haben.

Welcher Energieausweis !!!

27.04.2024 06:37 Uhrvon Wolfgang Heister

 

Welcher Energieausweis für welches Haus?

Besitzer von bis 1965 errichteten Gebäuden müssen neuen Mietern oder Eigentümern seit 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen, für später errichtete Gebäude ab dem 1. Januar 2009. In der Übergangsfrist bis 1. Oktober 2008 hatten alle Gebäudeeigentümer noch die Möglichkeit, sich einen preiswerten Verbrauchsausweis erstellen zu lassen. Seitdem besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis noch für Wohngebäude, die ab 1978 gebaut wurden und Häuser mit mehr als vier Wohneinheiten, egal welchen Baujahres. Keine Wahlfreiheit gibt es für Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet wurden. Hier ist nach seit 1. Oktober 2008 der bedarfsorientierte Energieausweis verpflichtend. Der Verbrauchsausweis ist ebenso wie der Bedarfsausweis zehn Jahre gültig.

Verbrauchsausweis

27.04.2024 06:37 Uhrvon Wolfgang Heister

 


Was ist der Verbrauchsausweis?


Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft über den bisherigen Energieverbrauch der Immobilie. Bis 30.09.2008 haben alle Immobilienbesitzer die freie Wahl, sich für diese preisgünstige Variante zu entscheiden. Danach ist für bestimmte Immobilien ein Bedarfsausweis erforderlich.

Der verbrauchsbasierte Energieausweis für Wohngebäude kann ausgestellt werden für:

  • Häuser mit mehr als 4 Wohnungen oder
  • Häuser die den Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt haben oder
  • Häuser die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.

 

Bedarfsausweis

27.04.2024 06:37 Uhrvon Wolfgang Heister

 


Was ist der Bedarfsausweis?


Der so genannte Bedarfsausweis ist ab 1.10.2008 bindend für alle Häuser mit weniger als fünf Wohneinheiten die vor 1978 erbaut wurden (einzige Ausnahme: denkmalgeschützte Gebäude). Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt nicht (nur) Auskunft über die tatsächlichen Verbrauchswerte von Immobilien, sondern vor allem über energetische Parameter, die mit ihren baulichen Gegebenheiten in Zusammenhang stehen. Seine Ausstellung ist im Wesentlichen kostenintensiver und erfordert eine "Inspektion" durch einen Energieberater vor Ort. Bis 30.09.2008 – während der so genannten "Übergangsfrist" - haben Immobilienbesitzer allerdings noch die freie Wahl, sich für die preisgünstigere "Verbrauchs" -Variante zu entscheiden, die dann immerhin noch 10 Jahre Gültigkeit besitzt